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Geschäftsordnung des Landes-Kanu-Verbandes Mecklenburg-Vorpommern
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§ 1 Repräsentation des Landes-Kanu-Verbandes | Der Landes-Kanu-Verband M-V wird durch seinen Präsidenten nach innen und außen repräsentiert. Bei seiner Verhinderung tritt an seine Stelle ein Mitglied des Präsidiums.
Soweit sich die Repräsentation auf bestimmte Aufgabenbereiche bezieht, sollte die Repräsentation von dem zuständigen Präsidiumsmitglied wahrgenommen werden.
Der Präsident kann die Repräsentation im Einzelfall auf andere übertragen, wobei nach den Mitgliedern des Präsidiums die Vorsitzenden der Mitgliedsvereine des LKV oder sofern das nicht möglich ist, die Referenten berücksichtigt werden sollen.
Bei der Kanujugend Mecklenburg-Vorpommern wird der LKV durch den Vorsitzenden vertreten. Bei Jugendveranstaltungen wird die Kanujugend von seinen dafür benannten Jugendvertretern repräsentiert. | § 2 Allgemeine Vertretung | Die Vertretung des LKV nach § 26 BGB ergibt sich aus § 11 der Satzung des Verbandes.
Laufende Geschäfte werden von dem Präsidenten bzw. der Präsidentin geführt. Wichtige Rechtsgeschäfte müssen schriftlich abgeschlossen werden und von zwei Präsidiumsmitgliedern unterschrieben sein. Dabei sollte der/die Präsident/in mitwirken.
Das Präsidium kann Befugnisse auf Mitglieder des Präsidiums, auf die verantwortlichen Referenten/Referentin sowie auf andere Mitarbeiter/innen übertragen. | § 3 Verwaltung | Verhandlungen und Schriftverkehr des LKV mit anderen Organen des Landes M-V, dem Landessportbund M-V (LSB), dem Deutschen-Kanu-Verband e.V. (DKV) sowie anderen Verbänden sind Angelegenheit des Präsidiums. Diese Vertretung sollte von dem/der Präsident/Präsidentin selbst ausgeübt werden.
Bei Fachfragen sollten die Referenten/Referentinnen vorher gehört und bei Erfordernis an den Verhandlungen beteiligt werden.
Das Präsidium beschließt über die Einstellung und Entlassung des/der hauptamtlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterin.
Der Präsident/Die Präsidentin Arbeitet gem. §11 der LKV Satzung. Er/Sie ist u.a. verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse von Kanutagen in M-V, Verbandsausschuss- sowie Präsidiumssitzungen. Er/Sie vertritt den LKV nach innen und außen.
Der/Die Landestrainer/in Leistungssport Leitet verantwortlich das gesamte Gebiet des Leistungssports. Er/Sie ist Vorsitzender/Vorsitzende des Landes-Sport-Ausschusses Leistungssport (LSA). Er/Sie ist verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse des LKV und des LSB.
Er/Sie ist zur besonderen Förderung des Leistungssports innerhalb des LKV tätig. Er/Sie ist Vorgesetzter/Vorgesetzte der Honorartrainer/innen. Er/Sie ist verantwortlich gegenüber der Geschäftstelle, dem Präsidium, das er/sie über alle gravierenden Probleme im Bereich des Leistungssports zu informieren hat.
Er/Sie hat die Verpflichtung, mit den verantwortlichen Referenten/Referentinnen für Kanurennsport sowie mit den Vereinen mit Leistungssportzielen partnerschaftlich zusammenzuarbeiten.
Er/Sie genehmigt die Kaderaufstellung für Kanurennsport entsprechend Nomenklatur.
Der/Die Vizepräsiden/in Kanuwandersport und der/die Verantwortliche für Breitensport Leiten verantwortlich das gesamte Gebiet des Kanuwander- und Breitensports. Er/Sie sind Vorsitzender/Vorsitzende des Ausschusses und Kanuwander- und Breitensport.
Er/Sie sind verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse des Ausschusses.
Er/Sie sind zur besonderen Förderung des Kanuwander- und Breitensports innerhalb des LKV tätig.
Er/Sie sind verantwortlich gegenüber dem Präsidium, das er/sie über alle gravierenden Probleme im Bereich des Kanuwander- und Breitensportes zu informieren haben.
Er/Sie haben die Verpflichtung, mit den verantwortlichen Referenten/Referentinnen für die einzelnen Wandersportbereiche sowie mit den Vereinen partnerschaftlich zusammenzuarbeiten.
Der/Die Verantwortliche in Finanzen Ist für die ordnungsgemäße Abwicklung aller finanziellen Angelegenheiten des LKV´s sowie für seine Vermögensverwaltung verantwortlich.
Er/Sie ist verantwortlich für die Vorbereitung des Haushaltsplanes, die Erstellung der Jahresabschlüsse sowie die Überwachung der Einhaltung des Haushaltsplanes.
Er/Sie hat nach Ablauf eines Geschäftsjahres innerhalb von vier Wochen über die Einnahmen und Ausgaben Rechnung zu stellen.
Ihn/Ihr obliegt es auch, die finanziellen Abwicklungen der Geschäftsstelle zu kontrollieren und bei Unklarheiten oder Unregelmäßigkeiten die notwendigen Maßnahmen in Verbindung mit dem/der Mitarbeiter/in bzw. dem/der Präsident/Präsidentin zu ergreifen.
Der/Die Vorsitzende der Kanujugend M-V Ist verantwortlich für die Führung und Verwaltung der gesamten Jugendarbeit im LKV gem. der LKV-Jugendordnung.
Die Geschäftsordnung der Kanujugend M-V ist zu beachten. | § 4 Zusammenarbeit | Das zuständige Präsidialmitglied und die ihm zugeordneten Referenten/Referentinnen sind einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit verpflichtet. Das Präsidialmitglied ist verbandspolitisch verantwortlich für den jeweiligen Gesamtbereich. Es trifft die verbandspolitisch relevanten Entscheidungen und ist über alle wesentlichen Vorgänge zu informieren.
Der/Die Referent/in ist für sein/Ihr Gebiet fachlich verantwortlich und erledigt alle in die Kompetenz des Verbandes fallenden Arbeiten. | § 5 Referenten/Referentinnen | Die Referenten/Referentinnen leiten ihre Aufgaben innerhalb gegebener Richtlinien und Beschlüsse selbständig. Sie verantworten sich gegenüber dem zuständigen Präsidiumsmitglied und sind verpflichtet, die Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Vertretern/Vertreterinnen der Vereine zu suchen.
Sie haben im Rahmen des Haushaltsansatzes die Freigabe der Mittel für die geplanten ausgaben zu beantragen, und zwar vier Wochen vorher, damit die Gelder rechtzeitig bereitgestellt werden können. Freigabeanträge sind an die Geschäftsstelle zu senden. Über sie wird von dem/der Vizepräsidenten/Vizepräsidentin Finanzen, bei dessen/derer Verhinderung von einem anderen Mitglied des Präsidiums, entschieden.
Fahrkosten, Tage- und Übernachtungsgelder sind nach der Reisekostenordnung abzurechnen.
Alle bei den Referenten/Referentinnen eingehenden Rechnungen im Rahmen des Haushaltsplanes sind mit Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit unverzüglich an die Geschäftstelle zur Bezahlung zu senden.
Abrechnungen von Veranstaltungen und Lehrgängen sind in der Regel vier Wochen nach Abschluss der Maßnahmen mit der Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit an die Geschäftstelle zu senden.
Stehen die beantragten Mittel nicht zur Verfügung, so ist der/die Referent/in ungehend zu informieren. Er/Sie kann sich nicht auf Haushaltsansätze berufen, die vom Kanutag M-V´s oder vom Verbandsausschuss genehmigt worden sind, weil Ausgaben immer nur getätigt werden können, soweit es die Einnahmen zulassen.
Die Referenten/Referentinnen sind den einzelnen Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen Bzw. dem/der Präsidenten/Präsidentin zugeordnet.
Nach § 12 der LKV-Satzung werden je Fachgruppe drei Delegierte gewählt, um an den Verbandausschusssitzungen oder dem Kanutag von M-V als Delegierte der Fachgruppe teilzunehmen. Der/Die Vorsitzende der Fachgruppe hat vor der Verbandsausschusssitzung bzw. dem Kanutag von M-V die drei Delegierten seiner/ihrer Fachgruppe vorzustellen. Sie Stimmkarten werden ihm/ihr zum Weiterreichen übergeben.
Die anderen Referenten/Referentinnen können am Kanutag M-V´s ohne Stimmrecht teilnehmen. Zu ihrem Fachgebiet können sie gehört werden. | § 6 Fachgruppe | - Fachgruppe Leistungssport
Dieser Fachgruppe gehören die verantwortlichen Referenten/Referentinnen des Bereiches Leistungssport an. Vorsitzender/Vorsitzende ist der/die Vizepräsiden/in Leistungssport. Die Aufgaben der Fachgruppe Leistungssport sind: - Leitung und Fortentwicklung des gesamten Leistungssportes im LKV
- Fortentwicklung des Ausbildungs- und Schulungswesens im LKV
- Erstellung und Koordination der Regattapläne
- Aufstellung der Kader
- Abstimmung und Koordination der allgemeinen Grundsätze zwischen den Disziplinen
- Beratung gemeinsamer Fragestellungen
- Informationsaustausch zwischen den Wettkampfdisziplinen
- Ausschuss Kanuwander- und Breitensport
Diesem Ausschuss gehören die verantwortlichen Referenten/Referentinnen des Bereiches Kanuwander- und Breitensport an.
Vorsitzender/Vorsitzende ist der/die Vizepräsident/in im Kanuwander- und Breitensport.
Die Aufgaben der Fachgruppe Kanuwander- und Breitensport sind:
- Leitung und Fortentwicklung des Kanuwander- und Breitensportes im LKV
- Fortentwicklung des Ausbildungs- und Schulungswesens im LKV
- Koordinierung zwischen den Abteilungen
- Gegenseitige Information über anstehende Aufgaben und Beratung der Vorgehensweise im Hinblick auf die Aufgabenerledigung
- Gegenseitige Information über abteilungsübergreifende Tätigkeiten und Entwicklungen
- Organisation und Durchführung von Fahrtenangeboten für die Vereins- und Einzelmitglieder.
Nach § 12 der LKV-Satzung treffen sie in der Tagung des Ausschusses sie Bevollmächtigten Vertreter/innen der Kanuvereine und Abteilungen angeschlossener Vereine sowie die der Einzelmitglieder. Die Kanuvereine und Abteilungen angeschlossener Vereine sowie die Gruppe der Einzelmitglieder haben je zwei Stimmen. Wenn der/die Vereinsvertreter/in nicht die Vertretungsvollmacht nach § 26 BGB für seinen Verein besitzt, muss eine schriftliche Vollmacht des Vereins zu Abstimmung und Wahlen vorliegen. (Formblätter auf der LKV-Geschäftsstelle) | § 7 Geschäftstelle | Die Abwicklung der laufenden Verbandsgeschäfte sowie die Umsetzung der Beschlüsse der Entscheidungsgremien und die Erledigung der zugewiesenen Aufgaben werden in der Geschäftsstelle durch einen/eine hauptamtlichen/hauptamtliche Mitarbeiter/Mitarbeiterin vorgenommen.
Der/Die hauptamtliche Mitarbeiter/in bearbeitet die ein- und ausgehende Post und führt die Korrespondenz des Verbandes. Er/Sie ist für die Mitgliederversammlung zuständig, stellt den Vereinen und Einzelmitgliedern DKV-Ausweise aus und versendet mit den Rechnungen die DKV-Beitragsmarken. Er/Sie hilft bei den Vorbereitungen der Tagungen und Sitzungen der Organe. Gem. Satzung des LKV hat er/sie an den Tagungen und Sitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen. (Nicht zutreffend wenn ein beauftragtes Präsidiumsmitglied die Geschäfte vollzieht.)
Der/Die hauptamtliche Mitarbeiter/in ist verpflichtet, die Mitglieder des Präsidiums über die anstehenden Probleme zu informieren und deren Weidungen zu beachten.
Leiter/in der Geschäftstelle und Dienstvorgesetzter/Dienstvorgesetzte sowie hauptamtliche Mitarbeiter/in ist der/die Geschäftsführer/in.
Der/Die hauptamtliche Mitarbeiter/in hat die Verpflichtungen, den ehrenamtlichen Referenten/Referentinnen so weit wie möglich Hilfestellung bei der Aufgabenerledigung zu gewähren.
Er/Sie hat auch das Recht und die Pflicht, die Referenten/Referentinnen bei der Einhaltung vorgegebener Regelungen zu beraten, auf Mängel in der Aufgabenerledigung hinzuweisen und auf der Einhaltung vorgegebener Regelungen (z.B. Satzungen, Ordnungen, Beschlüsse der Gremien, Vorgaben der Sportdachverbände und Zuschussgeber) zu bestehen.
Im übrigen besteht auch in diesem Bereich der Grundsatz der partnerschaftlichen Zusammenarbeit. | § 8 Bezirke | Nach Ordnung der des Kanuwandersportes gliedert sich der Vorstand in drei Bezirke. Dieser räumliche Zusammenschluss der Mitgliedervereine ist nach Gewässerregionen in Mecklenburg-Vorpommern zusammengefasst.
Die Bezirke pflegen den Kontakt zwischen der Geschäftsführung des LKV und den Vereinen. Sie fördern die Zusammenarbeit der Mitglieder untereinander und deren sportliche Interessen. Es sollten zu diesem Zweck genügend Vereine zu einem Bezirk gehören. Über geplante Veränderungen in der Zusammensetzung der Bezirke entscheidet der Kanutag von M-V.
Nach Ordnung des LKV treffen sich in der Bezirksverwaltung der bevollmächtigten Vertreter/innen der Kanuvereine und der Abteilungen angeschlossener Vereine. Die Kanuvereine und die Abteilungen angeschlossener Vereine haben je zwei Stimmen. Wenn der/die Vereinsvertreter/in nicht die Vertretungsvollmacht nach § 26 BGB für seinen/ihren Verein besitzt, muss eine schriftliche Vollmacht des Vereins zu Abstimmungen und Wahlen vorliegen (Formblätter auf der LKV-Geschäftsstelle). | § 9 Einladung, Leitung sowie Teilnehmerkreis für Sitzungen der Organe | Zu den Sitzungen und Tagungen soll schriftlich, mindestens vierzehn Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch den/die Vorsitzender/Vorsitzende oder einen/eine Vertreter/in geleitet.
An Sitzungen und Tagungen können auf Beschluss der Organe auch andere Personen als dessen Mitglieder teilnehmen. | § 10 Beschlussfähigkeit | | Die Organe sind beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist, soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt. Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn jeder Sitzung von dem/der Vorsitzenden festzustellen. | § 11 Tagesordnung | | Die Tagesordnung ist in der bekanntgegebenen Reihenfolge zu behandeln. Änderungen und Ergänzungen müssen vor Eintritt in die Tagesordnung beschlossen werden. | § 12 Anträge und Abstimmungen | Anträge können nur gem. § 9 der LKV-Satzung gestellt werden.
Anträge sind in der Reihenfolge ihres Eingangs bei den zuständigen Organen in die Tagesordnung aufzunehmen.
Anträge auf Verbesserung des Wortlauts in einem bereits gestellten Antrag können jederzeit eingebracht werden. Gleiches gilt für Gegenanträge zu den bereits auf der Tagesordnung stehenden Anträgen.
Zu erledigten Anträgen darf das Wort nicht mehr erteilt werden, es sei denn, dass mehr als die Hälfte der Stimmberechtigen zustimmt.
Über den weitestgehenden Antrag ist stets zuerst abzustimmen.
Anträge auf Schluss der Debatte können jederzeit gestellt werden. Ein/e Redner/in, der/die bereits zur Sache gesprochen hat, kann diesen Antrag nicht stellen. Nach dem Antrag ist zunächst sie Rednerliste zu verlesen. Im Anschluss hieran kann ein/e Redner/in für ein/e anderer/andere gegen den Antrag sprechen. Wird der Antrag angenommen, ist die Debatte abgeschlossen.
Abstimmungen werden, soweit die Satzung nichts anderes vorsieht, durch Handaufheben oder mit Stimmkarten vorgenommen. In den Fällen, in denen das Abstimmungsergebnis nicht klar ersichtlich ist, muss schriftlich abgestimmt werden.
Außerdem ist schriftlich abzustimmen, wenn ein/e Stimmberechtigter/Stimmberechtigte dies verlangt.
Für die schriftliche Abstimmung sind besondere Stimmzettel zu verwenden. Für die Stimmzählung und Kontrolle ist erforderlichenfalls eine Kommission mit mindestens drei Mitgliedern zu bilden. | § 13 Abstimmung - Wahlen | Bei Wahlen gem. §7 der LKV-Satzung sind zwei Wahlgruppen zu bilden, die jeweils abwechselnd auf dem alle zwei Jahre stattfindenden Kanutag M-Vs gewählt werden. Für das Präsidium sind dies:
Wahlgruppe A: - Präsident/in - Vizepräsident/in Kanuwandersport und Verantwortlicher/e Breitensport - Zwei Kassenprüfer/innen - Vorsitzender/Vorsitzende der SuSK - 1. Beisitzer/in der SuSK - 2. Stellvertreter/in des/der Beisitzers/Beisitzerin der SuSK
Wahlgruppe B: - Geschäftsführer/in - Landestrainer/in Leistungssport - Zwei Kassenprüfer/innen - 2. Beisitzer/in in SuSK - 1. Stellvertreter/in des/der Beisitzers/Beisitzerin der SuSK
Entsprechende Regelung gilt auch für die Wahl der Referenten/Referentinnen in den Fachgruppen bzw. denen für besondere Aufgaben.
Fachgruppe Leistungssport Wahlgruppe A: - Referent/in Kanurennsport - Referent/in Kanuslalomsport - Referent/in Kanupolo - Referent/in Kampfrichterwesen im Kanuslalomsport und Kanuwildwasserrennsport
Fachgruppe Leistungssport Wahlgruppe B: - Referent/in Kanuwildwasserrennsport - Referent/in Ausbildung Leistungssport - Referent/in Kanumarathon - Referent/in Kanusegeln- Referent/in Kampfrichterwesen im Kanusport und im Kanumarathon
Fachgruppe Kanuwander- und Breitensport Wahlgruppe A: - Referent/in Ausbildung Kanuwander- und Breitensport - Referent/in Kanuwildwassersport - Referent/in Kanuwandersportwettbewerbe
Fachgruppe Kanuwander- und Breitensport Wahlgruppe B: - Referent/in Kanuwandersport - Referent/in für Gewässerbau
"für besondere Aufgaben" Wahlgruppe A: - Referent/in für Öffentlichkeitsarbeit - Referent/in Frauenfragen
"für besondere Aufgaben" Wahlgruppe B: - Referent/in für Umweltaufgaben - Referent/in für die Einzelmitglieder in M-V - Referent/in für Kanuschulsport
Wenn von den Fachgruppen keine gewählten Referenten/Referentinnen benannt werden, bestellt nach § 9 Abs. 4 der Satzung das Präsidium die Referenten/Referentinnen. Dieses gilt insbesondere für Referenten/Referentinnen "für besondere Aufgaben". | § 14 Worterteilung | Bei allen Sitzungen und Tagungen ist eine Rednerliste zu führen.
Antragsteller/innen oder Berichterstatter/innen erhalten als erste und letzte das Wort.
Der/Die Vorsitzende kann außer der Reihe das Wort ergreifen.
Redner/innen, die nicht zur Sache sprechen, sind zur Sache zu rufen.
Redner/innen, die sich ungebührlich verhalten und den Anstand verletzen, sind zur Ordnung zu rufen. Verstößt ein/e Redner/in weiterhin gegen die Ordnung oder sprich er/sie nicht zur Sache, so ist er/sie zu verwarnen. Danach ist ihm/ihr bei Fortsetzung des beanstandeten Verhaltens für den zur Beratung anstehenden Punkt der Tagesordnung das Wort zu entziehen.
Bei groben Verstößen und Störungen kann beschlossen werden, den/die Schuldigen/Schuldige bzw. die Schuldigen von der Sitzung oder Versammlung auszuschließen.
Eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung ist außerhalb der Rednerliste gestattet.
Die Redezeit kann durch Beschluss begrenzt werden. | § 15 Niederschrift | Über alle Sitzungen und Tagungen ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von dem/der Vorsitzenden und dem/der Protokollführer/in zu unterzeichnen. Ist ein/e Protokollführer/in nicht bestellt, so ist zu Beginn der Sitzung oder Tagung ein/e Protokollführer/in zu wählen.
Die Beschlüsse sind wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Bei Abstimmungsergebnissen, denen eine Stimmenauszählung zugrunde liegt, ist das Ergebnis in der Niederschrift festzuhalten.
Je eine Ausfertigung der Niederschrift ist den Sitzungs- oder Tagungsteilnehmern/Tagungsteilnehmerinnen zuzustellen.
Die Niederschriften sind gesichert aufzubewahren.
| | | Anhang zur Geschäftsordnung des LKV | | I. Referent/in Kanurennsport und Referent/in Kanumarathon - Zuarbeit zu dem/der Vizepräsidenten/Vizepräsidentin Leistungssport und Zusammenarbeit mit anderen Referenten/Referentinnen
- Wahrnehmung und Vertretung der Interessen des Kanurennsportes und des Kanumarathons in der Fachgruppe Leistungssport und gegenüber dem Präsidium
- Zusammenarbeit mit dem/der Referenten/Referentin für Kampfrichterwesen Kanurennsport und Marathon
- Einberufung der Fachgruppentagung für ihre Fachgruppe
- Erstellung des Finanzbedarfsplanes und Überwachung der Verwendung der genehmigten Gelder in Zusammenarbeit mit den Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen Leistungssport und Finanzen
- Überprüfung der Rennsportausweise der Vereine, Eintragung der Schutz- bzw. Leitungsklasse, Kontrolle und Bestätigung der sportärztlichen Untersuchungs-Bescheinigungen.
- Prüfung und Genehmigung von Regattaausschreibungen nach den jeweils gültigen Wettkampfbestimmungen
- Terminplanung von Lehrgängen in Koordination mit den Verbandstrainern/Verbandstrainerinnen, Einladung und Abrechnung der jeweiligen Maßnahme
- Aufstellung des D-Kaders des LKV in Koordination mit den Verbandstrainern/Verbandstrainerinnen nach den vorgegebenen Kriterien sowie Betreuung der Leistungszentren und Stützpunkte
- Übernahme des Juryvorsitzes bei Regatten in M-V
- Vertretung des LKV bei DKV-Fachwartetagungen und bei überregionalen Regatten
- Berichterstattung über die jährliche Arbeit über die Jahresberichte
II. Referenten/in Kanuslalom und Referent/in Wildwasserrennsport - Zuarbeit zu dem/der Vizepräsidenten/Vizepräsidentin Leistungssport und Zusammenarbeit mit anderen Referenten/Referentinnen
- Wahrnehmung und Vertretung der Interessen des Kanuslalomsportes und des Wildwasserrennsportes in der Fachgruppe Leistungssport und gegenüber dem Präsidium
- Zusammenarbeit mit dem/der Referenten/Referentin für Kampfrichterwesen Kanuslalom- und Wildwasserrennsport
- Einberufung der Fachgruppentagung für ihre Fachgruppe
- Erstellung des Finanzbedarfsplanes und Überwachung der Verwendung der genehmigten Gelder in Zusammenarbeit mit den Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen Leistungssport und Finanzen
- Prüfung der Startpässe der Sportler/innen auf Vereinszugehörigkeit, Sporttauglichkeit, Leistungs- und Altersklassenzugehörigkeit
- Planung, Koordination und Abrechnung von D-Kadern, Sportförderungs- und Jugendlehrgängen, Betreuung der Leistungszentren und Stützpunkte
- Überwachung der Qualifikation der Sportler/innen für Deutsche Meisterschaften und Ranglistenrennen
- Planung, Koordination und Genehmigung der Regatten im LKV einschließlich der Landesmeisterschaften
- Repräsentation des LKV bei Landesmeisterschaften sowie Norddeutschen und Deutschen Meisterschaften soweit kein Mitglied des Präsidiums anwesend ist
- Aufstellung der D-Kader-Auswahlkriterien in Absprache mit den Verbandstrainern/Verbandstrainerinnen und Vorschlag der D-Kader-Aufstellung an das Präsidium zur Weiterleitung an den LSB M-V
- Berichterstattung über die jährliche Arbeit für die Jahresberichtet
III. Referenten/Referentinnen Ausbildung Für die Dachgruppe Leistungssport sowie Freizeit- und Kanuwandersport wird je ein/e Referent/in für die Ausbildung gewählt. Diese haben die Aufgabe: - Zuarbeit zu den Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen Leistungssport sowie Freizeit- und Kanuwandersport und Zusammenarbeit mit den anderen Referenten/Referentinnen.
- Umsetzung der vom DSB, LSB M-V und dem DKV vorgegebenen Rahmenrichtlinien für das Lehrpersonal im LKV
- Initiative und Maßnahmen ergreifen zur Förderung des Wildwassererfahrens in den Vereinen
- Beratung von Vereinen bei der Organisation von Ausbildungsmaßnahmen und Fahrten im Wildwasserbereich
- Förderung des Sicherheitsbewusstseins
- Problemlösungen aufzeigen im Bereich Natur- und Gewässerschutz im Wildwasserbereich
- Veröffentlichungen zum Sachbereich Wildwasserfahren
- Zusammenarbeit mit dem/der DKV-Referenten/Referentin
- Erstellen eines Berichtes über die jährliche Arbeit für die Jahresberichte
IV. Referent/in Wandersportwettbewerbe - Zuarbeit zu dem/der Vizepräsidenten/Vizepräsidentin Kanuwander- und Breitensport, Zusammenarbeit mit anderen Referenten/Referentinnen
- Kontrolle der Fahrtenbücher und der Anträge zur Verleihung von Auszeichnungen der Wandersportwettbewerbe
- Führen der Wandersportkartei
- Fertigen einer jährlichen Aufstellung über die erworbenen Wanderfahrtenabzeichen und Jahresbestnadeln
- Veröffentlichung dieser Aufstellung im Jahresbericht...
- Weiterleitung der geprüften Anträge an das Präsidium und an den/die DKV-Referenten/Referentin
- Organisation, Vorratshaltung und Verkauf von Nadeln, Tuchabzeichen, Folien und anderen Artikeln
- Vorbereitung und Mithilfe bei den Ehrungen auf dem Wanderfahrertreffen in M-V
- Mitarbeit bei der Entwicklung neuer und Anpassung alter Wettbewerbsformen an die ökologischen Rahmenbedingungen
V. Referent/in für Gewässerbau - Zuarbeit zu dem/der Vizepräsidenten/Vizepräsidentin Freizeit- und Kanuwandersport, Zusammenarbeit mit anderen Referenten/Referentinnen
- Vertretung der Interessen von Kanusportlern/Kanusportlerinnen an kanufreundlichen Gewässerbaumaßnahmen durch Kontakte zu Behörden und Eigentümern
- Bootswanderwege schaffen
- Beratung von Wasserbaubehörden und Vereinen
- Zusammenarbeit mit dem/der DKV-Referenten/Referentin und Erfahrungsaustausch über Materialsammlungen und deren fachliche Aufbereitung beim Gewässerbau
- Konzeption kostengünstiger Wehrüberwindungsanlagen
- Ideen und Anregungen im Bereich ökologischer Gewässerbau, Rückbau verbauter Gewässer entwickeln
- Veröffentlichung zum Sachbereich Gewässerbau
- Erstellen eines Berichtes über die jährliche Arbeit für den Jahresbericht
VI. Referent/in der Einzelmitglieder in M-V - Zuarbeit zu dem/der Präsidenten/Präsidentin und der Geschäftsstelle des LKV, Zusammenarbeit mit anderen Referenten/Referentinnen
- Betreuung der Einzelmitglieder in bezug auf gemeinsame Veranstaltungen, Koordinieren der geplanten Wanderfahrten und sonstigen Aktivitäten
- Erstellen von Rundschreiben und Benachrichtigungen in Zusammenarbeit mit der Geschäftstelle des LKV
- Organisieren und Leiten einer jährlichen Einzelmitglieder-Tagung mit Wahlen
- Vertretung der Einzelmitglieder in der Fachgruppe Freizeit- und Kanuwandersport
- Erstellen eines Berichtes über die jährlichen Aktivitäten der Einzelmitglieder für den Jahresbericht
VII. Referent/in für Öffentlichkeitsarbeit - Zuarbeit zu dem Präsidenten/Präsidentin, dem Präsidium , den Fachgruppen und der Geschäftsstelle
- verantwortliche Bearbeitung aller Fragen der Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes
- Kontaktaufnahme und Kontaktpflege zu den Medien wie Fernsehen, Rundfunk, und Presse
- Mitarbeit bei den Veröffentlichungsorganen...
- Zusammenarbeit mit den Beauftragten der Fachgruppe, der Bezirke und der Vereine sowie deren Schulungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
- Zusammenarbeit mit dem/der DKV-Ressortleiter/in für Öffentlichkeitsarbeit und Vertretung des LKV Fachwartetagungen und Koordinationstreffen
- Planen, Erstellen und Aufbau von Werbeständen bei Messen und Ausstellungen, Ausleihen des Werbematerials an Vereine oder Organe des LKV
- Planen und Erstellen von Werbematerial und Prospekte für den Kanusport in M-V, auch in Verbindung mit der DKV-Geschäftstelle
- Erstellen eines Berichtes über die jährlichen Aktivitäten für den Jahresbericht
VIII. Referent/in für Umweltaufgaben - Zuarbeit zu dem/der Präsidenten/Präsidentin und dem/der Vizepräsidenten/Vizepräsidentin Freizeit- und Kanuwandersport sowie Zusammenarbeit mit anderen Referenten/Referentinnen
- Vertretung des HKV in der Wassersportkommission des LSB M-V
- Kontakte zu Umweltschutzbehörden und -verbänden
- Entwicklung von Modellen für die Zusammenarbeit von Kanusportlern/Kanusportlerinnen und Naturschutzverbänden und Behörden
- Erstellen von Informationsmaterial für die Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf den Themenkreis Sport und Umweltschutz
- Organisieren und Betreuen von Schulungen in Verband, Bezirken und Vereinen in Sachen Umweltschutz
- Maßnahmen gegen Gewässerverschmutzungen als Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen für den Kanusport entwickeln und bekannt machen
- Maßnahmen für die Beteiligung des Kanusports bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten erarbeiten
- Zusammenarbeit mit dem/der DKV-Referenten/Referentin
- Erstellen eines Berichtes über die jährlichen Aktivitäten für den Jahresbericht
IX. Referent/in für Kanu-Schulsport - Zuarbeit zu dem/der Präsidenten/Präsidentin und Vizepräsidenten/Vizepräsidentin Freizeit- und Kanuwandersport sowie Zusammenarbeit mit anderen Referenten/Referentinnen
- Unterstützung und Beratung bei schulischen kanusportlichen Aktivitäten in den Vereinen zur Einbindung von Kanu-Schulsportgemeinschaften in die Vereine, Mithilfe bei der Gründung von Kanu-Schulsportvereinen
- Beschaffung, Stationierung und Organisation sowie Verwaltung von mobilen Kanu-Schulsporteinheiten
- Initiierung und Mitarbeit bei kanusportlichen Lehrerfortbildungsveranstaltungen
- Zusammenarbeit mit dem/der Schulsportreferenten/-referentin des Kultusministeriums von M-V
- Zusammenarbeit mit den Referenten/Referentinnen für Ausbildung des Kanuverbandes M-V und den Schulsportreferenten/-referentinnen anderer Landesverbände sowie mit dem/der DKV-Ressortleiter/in Ausbildung
- Ausarbeitung von Unterrichtsinhalten, Planung eines praktischen Fahrtenangebotes für Schulsportgruppen
- Zusammenarbeit mit interessierten Sportlehrern/-lehrerinnen im Arbeitskreis "Kanusport in der Schule"
- Planung eines Kanu-Schulsportwettkampfkonzeptes
- Erstellen eines Berichtes über die jährlichen Aktivitäten für den Jahresbericht
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